Guttenberg behindert Zulassung des ZugErschwG
Ich weiß nicht, was Guttenberg bzw. das Wirtschaftsministerium sich hierbei denkt, aber nachdem auf Biegen und Brechen, sowie der konsequenten Ignorierung tausender Proteste versuchte wurde, das ZugErschwG durch die Instanzen Richtung Zulassung zu prügeln, wird es einfach…
wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" an die EU-Kommission weitergeleitet […].
Damit dürfte es unmöglich werden, den Gesetzesentwurf rechtzeitig vor Ablaufen der Legislaturperiode dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorzulegen, womit es gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes verfällt.
Klingt erstmal toll, wäre aber, wenn es soweit käme, alles andere als ein Erfolg für die Gegner der sog. Internetsperren. Anstatt das Vorhaben in der Mauschelei verschwinden zu lassen, wäre es besser, wenn es auf offiziellem Wege vom Bundesverfassungsgericht gestoppt würde.
Auf jeden Fall bleibt abzuwarten, wie die Stellungnahmen diesbezüglich aussehen. Und bis es soweit ist, kräusele ich weiter die Stirn und frage mich, was das zu bedeuten hat. Eine vernünftige Antwort fällt mir nämlich nicht ein.
Nachtrag:
Laut Thomas Stadler ist das alles heiße Luft. Nicht unwahrscheinlich.